Was
umfasst die Gebäudeversicherung ?
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Versichert sind grundsätzlich die im
Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie
Garagen. Zubehör, das der Instandhaltung oder der Nutzung zu
Wohnzwecken dient gilt ebenfalls als mitversichert.
Weiteres Zubehör sowie sonstige
Grundstückbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück sind in der
Regel nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
Versichert sind infolge eines Versicherungsfalle
auch die notwendigen Kosten
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für das Aufräumen und den Abbruch von Sachen
(Aufräumungs- oder Abbruchkosten)
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die dadurch entstehen, dass andere Sachen
bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungs- oder
Schutzkosten)
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für Maßnahmen, auch erfolglose, die der
Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens
für geboten halten durfte (Schadenabwendungs- oder
Schadenminderungskosten)
Die Verbundene Wohngebäudeversicherung umfasst
Schäden durch:
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Brand, Blitzschlag, Explosion (Feuer)
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Leitungswasser, Rohrbruch und Frost
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Sturm und Hagel
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nachgerechnet -
Geld gespart durch
Rechtsschutz Versicherungen im Vergleich |
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