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Versicherungsfall ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer
Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen. Sie sind
verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu
unternehmen.
Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich
und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht
berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise
anzuerkennnen oder Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden
auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer
fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Kommt es zu einem Prozeß über den Haftpflichtanspruch, so ist
die Prozeßführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
Tipp:
Im Schadensfalle
sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler/
-vertreter in Verbindung setzen.
Er ist Ihnen in der
Regel bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich.
Sollten
Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben
der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte an
die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.
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